Stromhandel unter privaten Haushalten
Vom nächsten Jahr an dürfen in der Schweiz so genannte lokale Elektrizitätsgemeinschaften – kurz: LEG – gebildet werden. So können Menschen auf privater Basis direkt miteinander Sonnenstrom handeln. Die lokale Energieversorgung Büren AG in Büren hat Ende Oktober in Büren an der Aare eine Informationsveranstaltung über die LEG durchgeführt.

Vom nächsten Jahr an dürfen in der Schweiz so genannte lokale Elektrizitätsgemeinschaften – kurz: LEG – gebildet werden. So können Menschen auf privater Basis direkt miteinander Sonnenstrom handeln. Die lokale Energieversorgung Büren AG in Büren hat Ende Oktober in Büren an der Aare eine Informationsveranstaltung über die LEG durchgeführt.
Den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch gibt es in der Schweiz bereits seit 2018, acht Jahre später können nun auch lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) gegründet werden. Einfach ausgedrückt entsteht ein lokaler Marktplatz, auf dem Stromproduzenten und Endverbraucher in verschiedenen Modellen untereinander Strom handeln.
Eine Voraussetzung ist, dass die Teilnehmenden einer LEG im beschriebenen Gemeindegebiet – in diesem Fall Büren an der Aare – im Einzugsgebiet eines Verteilnetzbetreibers leben. Die Rolle des Verteilnetzbetreibers als Mittler dieser Gemeinschaft wird normalerweise von einem Energie-versorgungsunternehmen übernommen. Es ist verantwortlich für die Abrechnung der LEG-internen Stromlieferungen.
Die Teilnehmenden, also die privaten Stromproduzenten, regeln mit der LEG den Preis für die Stromeinspeisung sowie die Kostentragung für die Administration und Abrechnung. Der eingespeiste Strom des Privatproduzenten wird prioritär innerhalb der LEG verkauft. Überschüssiger Strom wird dem Dienstleister (Verteilnetzbetreiber) verkauft. Dabei gibt es verschiedene Modelle:
LEG in der Familie
In einem Gemeindegebiet schliessen sich zwei Einfamilienhäuser und ein Gewerbehaus zu einer LEG zusammen. Auf dem Gewerbegebäude und einem Einfamilienhaus wird lokaler Strom für die LEG produziert. Alle Teilnehmende sind eng miteinander verwandt und vereinbaren einen gemeinschaftlichen Tarif ohne zusätzliche Begünstigungen.
Mehrere ZEV schliessen sich zusammen
Mehrere bestehende Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) schliessen sich zusammen. Es können einzelne Parteien ausgeschlossen werden. Die Abrechnung erfolgt über den lokalen Verteilnetzbetreiber, welcher sowohl den lokal produzierten Strom als auch den Netzstrom an die Teilnehmenden verrechnet. Die Einnahmen aus dem lokalen Strom werden den Produzierenden quartalsweise gutgeschrieben.
Nicht alle Endverbraucher beteiligen sich
Einzelne Teilnehmende von drei Mehrfamilienhäusern nehmen an einer LEG teil. Dabei produzieren zwei Gebäude mit PV-Anlagen Strom und speisen diesen in die LEG ein. Die Verteilung des lokalen Stroms erfolgt nur an die Teilnehmenden der LEG. Der Reststrom wird den Teilnehmenden in die Grundversorgung durch den lokalen Verteilnetzbetreiber geliefert. Die interne Verrechnung erfolgt durch die Verwaltung des Mehrfamilienhauses.
Weil das Ganze trotz allem nicht ganz unkomplex ist, lohnt sich eine Beratung beim lokalen Energieversorger – im Falle von Büren an der Aare die lokale Energieversorgung Büren AG.
www.ev-bueren.ch